28.01.2012
Über dem Niveau
Letzlich geht es um 60 Zentimeter und der Bestimmung des korrekten Messpunktes bei der Frage, ob die Aufstockung des "Piraten" um 2 mtr. zu hoch geraten ist.
60 Zentimeter beträgt der Höhenunterschied zwischen der Nord- und Südseite des Gebäudefusses. Offensichtlich gibt es aber auch bei den Behörden unterschiedliche Verfahren die tatsächliche Höhe eines Gebäudes bei abfallendem Gelände festzulegen. Die Messung des von der Gemeindeverwaltung beauftragten Katasteramts kommt jedenfalls zu einem niedrigeren Ergebnis als die des Bauamts. Weshalb das Bauamt den von der Gemeindeverwaltung geforderten Baustop ablehnt. Nach Ansicht des Bauamts wird die festgeschriebene Bauhöhe von 15 Metern eingehalten. Die Gemeindeverwaltung ist der Ansicht, dass diese Bauhöhe um 2 Meter überschritten wurde. Deshalb wird in der Verwaltung zur Zeit geprüft, ob gegen die Entscheidung des Landkreises rechtlich vorgegangen werden soll.