13.02.2012
Insel-Außen-Gastronomie

Betriebspflicht ausgesetzt. Die verwaiste "Friesenstube". Nur noch geöffnet für Gruppen und Veranstaltungen.
(hp) Wer nichts wird, wird Wirt. Wer kennt ihn nicht diesen sinnleeren "Sinnspruch" über gastronomische Seiteneinsteiger. Schließlich kann sich jeder die astronomischen Gewinnspannen im Gaststättenbereich selbst ausrechnen. Für 1 kg. Schnitzel zahlt man beim Discounter weniger als 4 Euro, in der gut besuchten Gaststätte ist ein 140 Gramm Schnitzel meist nicht unter 10 Euro zu bekommen. Da ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Millionen auf dem Konto des Wirtes ansammeln. Soweit die Theorie.
Dass Theorien selten etwas mit der Wirklichkeit gemein haben, musste nun wohl auch der Wirt der "Friesenstube", dem ehemaligen "Tennis Café´", feststellen. Dass Saisongastronomie eines sensibleren Managements bedarf als die sogenannte Ganzjahresgastronomie ist eine Erfahrung, die so mancher Inselwirt im Laufe der Zeit leidvoll feststellen musste.
So erfährt der geneigte Leser in der 36.Ausgabe der Nordwest Zeitung, dass es schwierig sei langfristig Fachkräfte für das Restaurant zu bekommen und, dass auf Grund der Lage "abseits" des Dorfes das Restaurant nicht besonders gut läuft. Abseits des Dorfes? Weniger als 100 Schritte vom Dorfrand, erst vor kurzer Zeit mit öffentlicher Wegebeleuchtung bedacht und für Fahrräder freigegeben, ist "abseits" gelegen? In der Tat! Auch wenn die Immobilie "Friesenstube" der Gemeinde gehört, für die beiden Verwaltungen oben in den Amtsstuben an der Strandpromenade hört die gastronomische Insel offenbar 50 Schritte jenseits der Zedeliusstrasse auf. Auf der Flaniermeile werden über die Saison hinweg diverse Veranstaltungen erlaubt und angeboten, die dem umworbenen Inselgast Vergnügen bereiten und der anliegenden Gastronomie so manchen Kunden an den Tresen spült. Wobei mit jeder dieser Veranstaltungen der Außengastronomie die Gäste eher entzogen als zugeführt werden.
Dass "Außengastronomie", abseits der Zedeliusstraße und der Strandpromenade überhaupt stattfindet wird in den Köpfen der Entscheidungsträger offenbar nur dann wahrgenommen, wenn einer aufmuckt und entnervt unter der Überschrift "Wangerooge zu verkaufen" der Presse sein Leid klagt. Dabei geht es dann auch um so Dinge wie Hinweisschilder am Hafen und einen Zubringer für den Außenbetrieb. Dabei sollte dieser Wirt noch froh sein, dass ihm stillschweigend sein Werbesegel vor dem Eingang "genehmigt" wurde.
Als Wirt mit über 40 Jahren inselgastronomischer Erfahrung in der Wangerooger Außengastronomie habe ich da ganz andere Entscheidungen der Verwaltung hinnehmen dürfen. Die reichen von der Genehmigung einer lärmenden Windkraftanlage 40 Meter neben meiner Außenterrasse bis hin zur Bemängelung eines DIN A 4 großen "Werbeplakats" im Eingangsbereich, das aus der Entfernung meines Betriebes zur Straße, immerhin ca. 50 Meter, nun wahrlich nicht zu lesen war und sich schließlich als Hinweis auf geänderte Öffnungszeiten herausstellte.
Zumindest die öffentlichen Zahlmeister vergessen uns Außengastronomen nicht, Für den Fremdenverkehrsbeitrag gibt es für die "Aussis" natürlich keinen Rabatt. Auch wenn ernsthaft angenommen werden darf, das die rechnerischen Vorgaben der Studie zum Fremdenverkehrsbeitrag der Firma "Schneider und Zajons" nicht immer gerechte Anwendung finden, bei einer derart deftigen Fluktuation, nicht nur in der Inselaußengastronomie.